Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltung; Widerspruch gegen fremde AGB
Wir liefern und leisten ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen. Dies
gilt auch für zukünftige Geschäfte. Durch Erteilung von
Aufträgen erkennen die Besteller diese Bedingungen an. Mit Einbeziehung
von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind wir nur
dann einverstanden, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Sofern nichts anderes im Angebot festgelegt, beläuft sich die Gültigkeit
unserer Angebote generell auf 4 Wochen. Annahme-erklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Dies gilt auch für Nebenabreden, Vertragsänderungen
und Ergänzungen sowie die Zusicherung von Eigenschaften.
3. Geheimhaltung
FISIWA verpflichtet sich, die durch Zusammen-arbeit
mit dem Auftraggeber bekannt werdenden Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungs-arbeit
sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich
zu behandeln.
4. Technische Unterlagen
Übersenden wir dem Kunden technische Unterlagen
über unsere Erzeugnisse wie Abbildungen oder technische Zeichnungen,
so darf der Kunde diese nur für den von uns vorgesehenen Zweck verwenden
und Dritten mit Ausnahme staatlicher Behörden und Gerichte nicht
zugänglich machen. Wir behalten uns das Eigentum und das Urheberrecht
an solchen Unterlagen vor. Auf Verlangen hat der Kunde sie unverzüglich
und kostenfrei an uns zurückzu-senden. Alle in unseren Druckschriften
enthaltenen Angaben über Ausführung, Maße und Gewichte
sind unverbindlich, da wir ständig an der Vervollkommnung unserer
Erzeugnisse arbeiten.
5. Materialbeistellung
Hat der Kunde Material, Muster, etc. beizustellen,
so ist dieses auf seine Kosten und in ange-messener Menge anzuliefern.
Stellt der Kunde zuwenig oder mangelhaftes Material oder verspätet
bei, so trägt er – mit Ausnahme von höherer Gewalt –
die hieraus entstehenden Mehrkosten einschließlich derjenigen aus
Fertigungsunterbrechungen.
6. Vergütung
Die Höhe der Vergütung geht aus dem Angebot
bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen
sich ab Werk und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der
jeweils bei Rechnungsstellung geltenden Höhe, ohne Skonti und sonstige
Nachlässe. Transport, Verpackung, Versicherung und andere Neben-leistungen
(etwa Zölle) werden gesondert berechnet.
7. Vergütungsänderungen
Ergibt sich während der Auftragsdurchführung
das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten,
ist FISIWA berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere Vereinbarungen
bis zu einem Betrag von 15% des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung
zu stellen. Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr
als 15% überschritten, so ist FISIWA verpflichtet, den Auftraggeber
in Kenntnis zu setzen und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten,
sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher
Wünsche des Auftraggebers handelt. Nimmt der Auftraggeber das neue
Angebot nicht an, ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall steht FISIWA die Vergütung für die im Rahmen des
Angebots bisher geleisteten Arbeiten zu.
8. Zahlung
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir
über den Betrag verfügen können. Wir behalten uns von Fall
zu Fall vor, volle oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen. In den
übrigen Fällen hat die Zahlung ohne Abzug unverzüglich
nach Eingang der Rechnung zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung werden
Verzugszinsen in handelsüblicher Höhe in Rechnung gestellt.
Werden Zahlungen trotz Mahnungen nicht geleistet oder liegen Umstände
vor, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden spürbar beein-trächtigen
(z.B. fruchtlose Pfändung, Nichtein-lösung von Schecks, Zahlungseinstellung,
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens), so sind sämtliche
Ansprüche, die wir gegen den Kunden haben, sofort fällig.
9. Lieferfristen
Die Liefertermine und –fristen gelten stets
nur als annähernd, es sei denn, dass sie ausdrücklich ohne Einschränkung
als fest vereinbart wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung
aller Auftragseinzelheiten. Ein verein-barter Liefertermin verschiebt
sich um die Zeitspanne um die diese Voraussetzungen verspätet eintreten.
Kann die Lieferzeit aufgrund von Arbeitskampf oder wegen unvorhersehbarer
unverschuldeter Ereignisse, wie Material- oder Energiemangel, oder wegen
nicht richtiger oder rechtzeitiger Zulieferungen trotz sorgfältiger
Auswahl der Zulieferer nicht eingehalten werden und konnte die Nichteinhaltung
auch bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt und zumutbaren Einsatz
nicht verhindert werden, so wird die Lieferfirst um die Dauer der Behinde-rungen
verlängert. Hieraus resultierende Schadensersatzansprüche können
nicht aner-kannt werden. Teillieferungen sind zugelassen. Solange der
Kunde eine Verpflichtung aus der Geschäftsverbindung nicht erfüllt,
sind wir berechtigt, unsere Leistung zurückzubehalten.
10. Gefahrentragung, Versand und Entgegennahme
Alle Sendungen reisen auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Wir wählen Versandart und –weg. Auf Wunsch des Kunden
versichern wir die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transportschäden
sowie sonstige versicherbare Risiken. Die Gefahr geht spätestens
mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann,
wenn wir die Versand-kosten oder die Anfuhr übernehmen. Angelieferte
Ware ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet seiner
Rechte entgegenzunehmen.
11. Beanstandungen
Der Kunde hat durch Transport entstandene Schäden
oder Verlust unverzüglich anzuzeigen und die Sendung zur alsbaldigen
Besichtigung durch den Transportunternehmer oder –versicherer unverändert
zu lassen. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn Beanstandungen hinsichtlich
Beschaffenheit der Sendung nicht spätestens innerhalb von 5 Tagen
nach Eintreffen der Ware angezeigt werden. Unsere Verpflichtung beschränkt
sich auf Nachbesserung bzw. Beseitigung der Mängel. Weitere Ansprüche
seitens des Käufers, z.B. Rücktritt vom Vertrag, können
nicht anerkannt werden. Eventuelle Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache
mit dem Verkäufer sind unzulässig.
12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kontosaldos
vor. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr
zu veräußern, zu verarbeiten und/oder zu verbinden. Er tritt
bereits jetzt alle aus der Weiter-veräußerung oder der Verarbeitung
oder Verbindung entstehenden Forderungen an uns ab bzw. überträgt
wertanteilsmäßig das Eigentum an der neuen Sache bis zur Höhe
des jeweiligen Kontosaldos. Im Falle der Pfändung der Ware durch
Dritte ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentums-vorbehalt hinzuweisen
und uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten,
insbesondere Zahlungsverzug, bleibt das Recht unberührt, die Vorbehalts-ware
zurückzunehmen. Die Rück-nahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt
vom Vertrag. Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand
befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer,
sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten,
so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer
ist verpflichtet, bei diesen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum
Schutz unseres Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes
am Liefergegenstand treffen wollen.
13. Gewährleistung
Ist das Werk mangelhaft, so
ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer dreimalig unter
jeweilig angemessener Fristsetzung zur Nachbesserung aufzufordern, bevor
er sonstige Ansprüche geltend machen kann.
Für Lieferungen unserer
Waren übernehmen wir die gesetzliche Gewähr. Von der Garantie
ausgeschlossen sind natürliche Abnützungen, Beschädigungen
durch Gewalt, unsachgemäße Behandlung oder durch elementare
Einflüsse. Rücksendungen werden nur nach vorheriger ausdrücklicher
Vereinbarung angenommen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
14. Schutzrechte
Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder
unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu liefern,
so steht der Kunde dafür ein, dass hierdurch Schutzrechte Dritter
nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen
Dritter frei und ersetzt und den entstehenden Schaden. Wird uns die Herstellung
oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein Schutzrecht untersagt,
sind wir auch ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten
einzustellen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist
der jeweilige Versand-ort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
des Käufers ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand ist der Ort
des Sitzes unserer Firma und zwar auch für Klagen in Urkunds- und
Scheckprozessen. Wir sind berechtigt, den Käufer auch an seinem Gerichtsstand
zu verklagen. Im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.
Stand: Januar 2003 |